Digitale Compliance

DSGVO, Cookies und EU-Digitalrecht — erklärt und umgesetzt.

Wir helfen Unternehmen zu verstehen, welche europäischen Regeln ihre Website betreffen, und setzen sie in die Praxis um: Einwilligung, Tracking, Datenschutzerklärung, Formulare und Impressum.

Wie wir helfen

Praktische Unterstützung — von der ersten Frage bis zur fertigen Website.

Allgemeine Informationen und konkrete Umsetzung — klar getrennt von formaler Rechtsberatung.

  • Beratung

    Eine klare Erklärung, welche Regeln für Ihre Website voraussichtlich wichtig sind — verständlich und in Ihrer Sprache.

  • Cookie-Einwilligung einrichten

    Ein Consent-Banner mit gleichwertigem Akzeptieren und Ablehnen und echter Kontrolle je Kategorie.

  • Tracking-Prüfung

    Wir finden Analyse-Tools, Pixel, eingebettete Medien und externe Ressourcen, die vor der Einwilligung laden.

  • Datenschutzfreundliche Formulare

    Kontakt- und Buchungsformulare, die nur das Nötige erheben — mit den richtigen Hinweisen.

  • Datenschutzerklärung & Impressum

    Vollständig und strukturiert, auf Grundlage der Angaben, die Sie uns machen.

  • Barrierefreiheits-Check

    Eine praktische Prüfung nach WCAG 2.2 und — wo anwendbar — dem European Accessibility Act.

Digitale Compliance

Die Regeln auf einen Blick.

Welche europäischen Anforderungen für eine Unternehmenswebsite in der Regel gelten — und welche davon abhängen, was Sie tun.

Gilt für die meisten Unternehmenswebsites

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Personenbezogene Daten & DSGVO

Gilt, sobald eine Website personenbezogene Daten verarbeitet — Kontaktformulare, Newsletter, Analyse, selbst Server-Logs.

Verordnung (EU) 2016/679

Cookie-Einwilligung & Tracking

Nicht notwendige Cookies und ähnliches Tracking erfordern in der Regel eine vorherige Einwilligung. Technisch notwendige Speicherung nicht.

Richtlinie 2002/58/EG, Art. 5 Abs. 3

Datenschutzerklärung

Besucher müssen erfahren, wer ihre Daten verarbeitet, warum, auf welcher Rechtsgrundlage und welche Rechte sie haben.

DSGVO Art. 13–14

Formulare & Datenerhebung

Nur erheben, was nötig ist, Daten bei der Übertragung schützen und Speicherdauer festlegen.

DSGVO Art. 5, 25, 32

Hängt von Ihrem Unternehmen ab

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Anbieterkennzeichnung

Geschäftliche Websites müssen den Anbieter nennen. Deutschland und Österreich haben besonders detaillierte Impressumspflichten.

Richtlinie 2000/31/EG, Art. 5 · DE: § 5 DDG

Digitale Barrierefreiheit

Der European Accessibility Act erfasst seit Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa den Online-Handel. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen.

Richtlinie (EU) 2019/882

Digital Services Act

Relevant, wenn Sie Inhalte von Nutzern speichern oder eine Plattform bzw. einen Marktplatz betreiben. Eine typische Unternehmenswebsite ist meist nicht betroffen.

Verordnung (EU) 2022/2065

EU AI Act

Relevant, wenn Sie KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, etwa Chatbots oder KI-generierte Inhalte. Die Pflichten gelten stufenweise; mehrere Fristen wurden 2026 verschoben.

Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch (EU) 2026/1744

Gute Praxis

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Barrierearmes Design

Gut lesbarer Kontrast, Tastaturbedienung und klare Struktur helfen allen Besuchern — auch dort, wo es nicht vorgeschrieben ist.

WCAG 2.2, Stufe AA

Datenschutz als Standard

Keine unnötigen Tracker, selbst gehostete Schriften und ehrliche Einwilligung mit gleichwertigem Akzeptieren und Ablehnen.

Lexora-Standard

Zuletzt geprüft im Oktober 2026 · Quellen: EUR-Lex

Nationale Regeln

EU-Recht, national umgesetzt.

Die DSGVO gilt EU-weit, doch Cookie-Einwilligung und Anbieterkennzeichnung regeln nationale Gesetze. Mit diesen arbeiten wir am häufigsten.

EU-Recht, national umgesetzt.
LandCookies & TrackingAnbieterkennzeichnung
Deutschland§ 25 TDDDG + DSGVO§ 5 DDG (Impressum)
Österreich§ 165 TKG 2021 + DSGVO§ 5 ECG, § 25 MedienG
NiederlandeArt. 11.7a Telecommunicatiewet + AVG (DSGVO)Art. 3:15d BW
SpanienArt. 22.2 LSSI-CE + RGPD / LOPDGDDArt. 10 LSSI-CE
KroatienZakon o elektroničkim komunikacijama + DSGVOZakon o elektroničkoj trgovini
Vereinigtes KönigreichPECR, reg. 6 + UK GDPRElectronic Commerce Regulations 2002, reg. 6

Übersicht zur Orientierung. Regeln ändern sich, und nationale Behörden legen sie unterschiedlich aus; bei der Prüfung Ihrer Website berücksichtigen wir die aktuellen Regeln Ihres Landes.

Grenzen

Was wir tun — und was nicht.

Was wir tun

  • Die voraussichtlich geltenden Regeln verständlich erklären
  • Ihre Website auf typische Compliance-Mängel prüfen
  • Einwilligung, Tracking und Formulare auf Ihrer Website korrigieren
  • Datenschutzerklärung und Impressum aus Ihren Angaben strukturieren
  • Die Website nach den Änderungen erneut prüfen

Was wir nicht tun

  • Rechtsberatung oder rechtliche Vertretung
  • Garantieren, dass eine Website „100 % konform“ ist
  • Als Ihr Datenschutzbeauftragter tätig werden
  • Verträge entwerfen oder Sie gegenüber Behörden vertreten

DSGVO- & Cookie-Check

Beginnen Sie mit einem kostenlosen Check Ihrer Website.

Wir prüfen Einwilligung, Tracking, Datenschutzerklärung und Impressum. Finden wir Mängel, beheben wir sie zum Festpreis von 99 €.

Datenschutz-Einstellungen

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